Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 15.03.1993

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   BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92   

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BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92 (https://dejure.org/1993,465)
BVerfG, Entscheidung vom 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92 (https://dejure.org/1993,465)
BVerfG, Entscheidung vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 (https://dejure.org/1993,465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die Anforderungen aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Verwertung von Erkenntnismaterial

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 601
 
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Wird zitiert von ... (216)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt -

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Mit ihrer gegen die Nichtzulassung der Berufung erhobenen Beschwerde haben die Beschwerdeführer eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1987 - 9 C 251.86 - (BVerwGE 77, 323) geltend gemacht, soweit das Verwaltungsgericht angenommen hat, daß die Ausländerbehörde bei der Prüfung der Beachtlichkeit eines Folgeantrags eine wesentliche Sachprüfungskompetenz zu übernehmen habe.

    Es kann in diesem Stadium des Verfahrens nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichts sein, anstelle des mit besonderer Sachkunde versehenen Bundesamtes, das mit der Sache selbst noch gar nicht befaßt war und demgemäß auch eine Entscheidung über das Asylbegehren noch gar nicht treffen konnte, über diesen Asylanspruch zu befinden (Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - 2 BvR 991/87 -InfAuslR 1989, 28 [30 f.]; vgl. auch BVerwGE 77, 323 [327]).

    Sinn der Kompetenzverteilung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde bei der Behandlung von Folgeanträgen ist es, die eigentliche asylrechtliche Beurteilung beim Bundesamt als der zuständigen, mit besonderer Sachkompetenz versehenen Fachbehörde zu konzentrieren (BVerwGE 77, 323 [327]).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Damit hat es nicht nur (einfaches) Verfahrensrecht verletzt, sondern zugleich auch den Anforderungen des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 f.]).

    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind(vgl. BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich auch im Hinblick auf die Behandlung von Beweisanträgen (vgl. hierzu im einzelnen den Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, 161 [163 ff.]).

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90

    Beachtlichkeitsprüfung eines Asylfolgeantrages - Ausländerbehörde - Weiterleitung

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Bezüglich des Beschwerdeführers zu 1. hat es im wesentlichen ausgeführt: Nach der neueren, höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Juni 1991 - 9 C 33.90 - EZAR 212 Nr. 8) führe nicht jeder glaubhafte und substantiierte neue Umstand zu einer Verpflichtung der Ausländerbehörde, den Folgeantrag an das Bundesamt weiterzuleiten.

    Für seine abweichende Auffassung beruft sich das Verwaltungsgericht übrigens zu Unrecht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1991 (a.a.O.).

  • BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 1243/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Mit Beschluß vom 17. Januar 1991 - 2 BvR 1243/90 - (InfAuslR 1991, 133 ) hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

    Lediglich wenn das Vorbringen zwar glaubhaft und substantiiert, jedoch von vornherein nach jeder vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet ist, zur Asylberechtigung zu verhelfen, darf die Ausländerbehörde von einer Weiterleitung des Antrags an das Bundesamt absehen und das Verwaltungsgericht eine darauf gestützt aufenthaltsbeendende Maßnahme bestätigen (Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1991, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Der Verfassungsbeschwerde kann bereits nicht entnommen werden, was die Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätten; nur auf der Grundlage eines solchen Vortrags kann aber geprüft und entschieden werden, ob auszuschließen ist, daß die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, den Beschwerdeführern günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerfGE 28, 17 [19 f.]; 72, 122 [132]).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    c) Für die erfolgreiche Geltendmachung einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch die Zurückweisung der in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträge fehlt es bereits an der Darlegung, daß insoweit dem Gebot der Rechtswegerschöpfung im weiteren Sinne (§ 90 Abs. 2 BVerfGG , vgl. BVerfGE 81, 97 [102 f.]; 83, 216 [228 ff.]) genügt ist.
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Sehen prozeßordnungsrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a.F. - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet freilich Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 81, 123 [129] sowie für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren: BVerfGE 74, 228 [234]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Sehen prozeßordnungsrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a.F. - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet freilich Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 81, 123 [129] sowie für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren: BVerfGE 74, 228 [234]).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Sehen prozeßordnungsrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a.F. - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet freilich Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 81, 123 [129] sowie für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren: BVerfGE 74, 228 [234]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    c) Für die erfolgreiche Geltendmachung einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch die Zurückweisung der in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträge fehlt es bereits an der Darlegung, daß insoweit dem Gebot der Rechtswegerschöpfung im weiteren Sinne (§ 90 Abs. 2 BVerfGG , vgl. BVerfGE 81, 97 [102 f.]; 83, 216 [228 ff.]) genügt ist.
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

  • BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 19.04.1978 - 1 BvR 596/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthaltung

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BVerfG, 22.09.1988 - 2 BvR 991/87
  • VGH Bayern, 27.01.1992 - 11 BZ 90.31512
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Die besondere Sachkunde, über die das Bundesamt bei der Entscheidung über Asylanträge verfügen muss (Art. 4 Abs. 3 RL 2005/85/EG; Art. 4 Abs. 4 RL 2013/32/EU) und die dazu führt, dass vorrangig dieses zu entscheiden hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 - InfAuslR 1993, 229 ), begründet für sich allein ebenfalls keine Begrenzung der gerichtlichen Pflicht zur Spruchreifmachung.
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Es liegt nahe, damit auch spezialgesetzliche, prozessuale Konsequenzen zu verbinden und den Streitgegenstand einer Klage nach einer derartigen Unzulässigkeitsentscheidung auf die vom Bundesamt bis dahin nur geprüfte Zulässigkeit des Asylantrags beschränkt zu sehen (siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 - InfAuslR 1993, 229 = juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1987 - 9 C 251.86 - BVerwGE 77, 323 ff., jeweils zur partiell vergleichbaren Rechtslage nach dem AsylVfG 1982).
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1600/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Asylverfahren wegen Verletzung des

    Es genügt mithin schon die Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung aufgrund der geltend gemachten Wiederaufgreifensgründe (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 -, Rn. 23, vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2245/92 -, Rn. 22 und vom 3. März 2000 - 2 BvR 39/98 -, Rn. 32; Dickten, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 23. Edition, Stand 01.08.2019, § 71 AsylG Rn. 18).

    Lediglich wenn das Vorbringen des Antragstellers zwar glaubhaft und substantiiert, jedoch von vornherein nach jeder vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet ist, zur Asylberechtigung beziehungsweise zur Zuerkennung internationalen Schutzes zu verhelfen, darf der Folgeantrag als unzulässig abgelehnt beziehungsweise die Unzulässigkeitsentscheidung gerichtlich bestätigt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 -, Rn. 23, vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2245/92 -, Rn. 22 und vom 3. März 2000 - 2 BvR 39/98 -, Rn. 32).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Melderecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 601
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in einem Urteil vom 15. Dezember 1983 - VZG 1983 - (BVerfGE 65, 1 [41 ff.]) wie folgt zusammengefaßt: "Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.

    Diese Auskunftspflicht aus § 12 Abs. 1 Satz 2 MRRG in Verbindung mit § 13 Abs. 1, 2 NdsMeldeG bezüglich Haupt- und Nebenwohnungen begegnet im Hinblick auf die strikte Zweckbindung in § 23 NdsMeldeG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 65, 1 [46]).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92
    Freizügigkeit bedeutet das Recht, ungehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitze zu nehmen (BVerfGE 2, 266 [273]; 43, 203 [211]; 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92
    Freizügigkeit bedeutet das Recht, ungehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitze zu nehmen (BVerfGE 2, 266 [273]; 43, 203 [211]; 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92
    Im übrigen würden einzelne Rechtsverstöße beim Vollzug des § 40 NdsMeldeG die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nicht berühren (vgl. BVerfGE 52, 95 [125]; 57, 70 [106 f.]).
  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92
    Im übrigen würden einzelne Rechtsverstöße beim Vollzug des § 40 NdsMeldeG die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nicht berühren (vgl. BVerfGE 52, 95 [125]; 57, 70 [106 f.]).
  • BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des deutsch-tschechoslowakische Vertrags

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92
    Freizügigkeit bedeutet das Recht, ungehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitze zu nehmen (BVerfGE 2, 266 [273]; 43, 203 [211]; 80, 137 [150]).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 6 C 38.14

    Gesetzliche Prozessstandschaft; Melderegister; melderechtlicher

    Der Schutzbereich der Grundrechte auf Freizügigkeit nach Art. 11 Abs. 1 GG und auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG wird durch die Bestimmung von Wohnungen zu Haupt- oder Nebenwohnung nicht berührt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. März 1993 - 1 BvR 1296/92 - DVBl. 1993, 601).
  • VGH Bayern, 19.12.2013 - 5 BV 12.721

    Melderechtlicher Berichtigungsanspruch eines Personensorgeberechtigten;

    Dass die den Meldebehörden eingeräumte Befugnis zur Festsetzung eines Hauptwohnsitzes weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Grundrecht auf Freizügigkeit verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (B.v. 15.3.1993 - 1 BvR 1296/92 - DVBl. 1993, 601/602).
  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 5 B 15.1423

    Auskunftssperre für Behördenmitarbeiter

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht schrankenlos gewährleistet (BVerfG, B. v. 15.3.1993 - 1 BvR 1296/92 - DVBl 1993, 601).
  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 1649/00

    Campingwagen, Zweitwohnungssteuer, Campingmobil, Zweitwohnung

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. März 1993 - 1 BvR 1296/92 -, DVBl 1993, S. 601 f. (S. 602) m.w.N.
  • VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538

    Melderechtliche Zuordnung von Reisetagen zur Wohnung

    Dass die den Meldebehörden eingeräumte Befugnis zur Festsetzung eines Hauptwohnsitzes weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Grundrecht auf Freizügigkeit verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (B.v. 15.3.1993 - 1 BvR 1296/92 - DVBl. 1993, 601/602; vgl. auch BayVGH, U.v. 19.12.2013 - 5 BV 12.721 - juris Rn. 27).
  • VG Karlsruhe, 22.02.2001 - 6 K 3161/99

    Feststellung der Hauptwohnung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    In den Schutzbereich des Grundrechts auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG wird durch die melderechtlichen Bestimmungen nicht eingegriffen, da der Kläger nicht daran gehindert ist, innerhalb des Bundesgebietes einen oder mehrere Wohnsitze zu begründen und frei darüber zu entscheiden, an welchem dieser Wohnsitze er sich aufhalten möchte; auch verstößt die Bestimmung einer Hauptwohnung bei mehreren Wohnungen im Inland nach § 12 Melderechtsrahmengesetz und § 17 MG Baden-Württemberg nicht gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. hierzu insgesamt BVerfG, Beschl. v. 15.03.1993, DVBl. 1993, 601).
  • VG Schleswig, 13.10.2015 - 8 A 226/13

    Melderecht - Wohnung eines Marinesoldaten - Anforderungen

    Auch das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung wird nicht verletzt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.3.1992 - 1 BvR 1296/92 - juris und DVBl. 1993, 601).
  • VG Oldenburg, 16.02.2006 - 12 B 432/06

    Berichtigung des Melderegisters von Amts wegen

    In dieses Recht wird durch die angegriffenen melderechtlichen Bestimmungen nicht eingegriffen, da der Antragsteller dadurch nicht gehindert ist, innerhalb des Bundesgebietes einen oder mehrere Wohnsitze zu begründen und frei darüber zu entscheiden, an welchem dieser Wohnsitze er sich aufhalten möchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. März 1993 - 1 BvR 1296/92 -, DVBl. 1993, 601).
  • VG Ansbach, 27.03.2014 - AN 5 K 13.01383

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei gleichzeitig beim Bundesverwaltungsgericht

    Dass die den Meldebehörden eingeräumte Befugnis zur Festsetzung eines Hauptwohnsitzes weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Grundrecht auf Freizügigkeit verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (B.v. 15.3.1993 - 1 BvR 1296/92 - DVBl. 1993, 601/602).
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